Einheitliches Risikoverständnis
Im Kontext des IKS spricht man von einem vereinheitlichten oder auch einheitlichen Risikoverständnis, wenn mehrere Personen oder Abteilungen (z. B. Prozess Orga, Beauftragenwesen [z. B. Compliance], Interne Revision) eine vergleichbare Aussage über das Brutto- bzw. Nettorisiko vornehmen können. Diese basiert notwendigerweise auf einer vereinheitlichten Bewertungsbasis (Was wird bewertet?) und wird mit der gleichen Bewertungsterminologie vorgenommen.
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